Links und Lesetipps für Selfpublisher

Heute gibts mal wieder ausgewählte Links und Lesetipps für Selfpublisher und Blogger, die mir seit Ende Oktober aufgefallen sind.

Libreka als Distributor für Kleinverlage

Libreka, die E-Book-Plattform des Börsenvereins des Buchhandels, wird zum Distributor auch für Selfpublisher, berichtet E-book-news.de. Praktisch läuft es so, dass Libreka keine Prozente vom Erlös abzieht, sondern Gebühren für den Eintrag ins Verzeichnis lieferbarer Bücher verlangt. Amazon kann wie bei den meisten Distributoren ausgeschlossen und selbst bedient werden. Interessant erscheint auch das Angebot, weiches DRM für 5 Cent pro Verkauf zu nutzen. Damit wird Libreka zum idealen Distributor für alle, die ihre ISBN selbst gekauft haben – dafür will die zuständige Agentur aber einen Gewerbeschein sehen.

Ab 2015 gelten andere Steuersätze für E-Books bei Kindle Direct Publishing

Ab dem Jahreswechsel gilt eine neue Spielregel für die Umsatzsteuer, die Auswirkungen auf Kindle Direct Publishing hat: Im Online-Handel gilt ab 2015 der Steuersatz des Landes, in dem das E-Book gekauft wurde. Das heißt, dass auf Amazon.de verkaufte E-Books nicht mehr mit 3 % (Luxemburg), sondern mit 19 % (Deutschland) besteuert werden. Für alle, die sich mit den Prozenten schwer tun, hat Thomas Knip in seinem Blogeintrag zum Thema sogar eine Tabelle erstellt.

Dabei ist ihm aufgefallen, dass ein Kindle-Ebook zum Endverkaufspreis von 2,99 Euro ab 2015 nur noch 35 % Tantiemen bringen wird! Falls Amazon die Grenze zwischen 30 und 70 % Tantiemen nicht anpasst, wird dieser Umstand wiederum Auswirkungen auf das Preisgefüge im Kindle-Shop haben – es könnte mehr E-Books für 3,49 Euro geben, zumindest bis der ermäßigte Steuersatz für E-Books kommt. Das Problem lässt sich immerhin umgehen, indem man die E-Books über einen Distributor einstellt.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs über eingebettete Youtube-Videos

Für alle Blogger und Webmaster hat der Europäische Gerichtshof kürzlich ein interessantes Urteil gesprochen: Fremde Inhalte wie Youtube-Videos dürfen grundsätzlich auf der eigenen Seite eingebettet werden, siehe Süddeutsche.de. Und ein Anwalt weist in seinem Blog auf relevante Ausnahmen hin, die auch die plumpe werbliche Nutzung betreffen.

Andere Lesetipps können warten – auf diese gute Nachricht erst mal ein Katzenvideo:

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