Was bedeutet eigentlich die Buchpreisbindung für E-Books?

Nach gut einer Woche würde ich sagen, dass meine Preissenkung (siehe voriger Eintrag) richtig war, das Ranking im Kindle-Shop hat sich deutlich verbessert. Das beruht allerdings auch ein wenig darauf, dass die Website zum E-Book im Juli einen rasanten Aufstieg bei Google hingelegt hat – das hat einige zusätzliche Verkäufe gebracht.

Wer sich noch fragt, wie die Preissenkung mit der Buchpreisbindung zusammen geht: Der wichtigste Punkt dabei ist, dass der Preis eines E-Books in allen Shops derselbe sein sollte. Die Preisbindung kann nach 18 Monaten aufgehoben werden und muss angemessen bekannt gegeben werden, was immer das für E-Books heißen mag. Preissenkungen sind aber schon davor erlaubt, versicherte mir eine Mitarbeiterin des Börsenvereins telefonisch, die Änderungen müssen nur einheitlich umgesetzt werden. Es ist auch kein Problem, den Preis einer zweiten Auflage neu festzulegen. Problematisch sind dagegen befristete Rabattaktionen.

A propos neue Auflage: Wer die Inhalte der Buchdatei wesentlich verändert hat und eine ISBN nutzt, sollte möglicherweise über eine neue ISBN nachdenken. Ansonsten bietet es sich an, jeder veränderten E-Book-Datei eine Versionsnummer zuzuweisen und diese auch direkt im E-Book zu nennen. Preisänderungen werden übrigens auf Amazon öffentlich sichtbar: Der alte Preis wird durchgestrichen gezeigt, zumindest bis man erneut etwas an den KDP-Formularen verändert.

Ein Gedanke zu „Was bedeutet eigentlich die Buchpreisbindung für E-Books?

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