Archiv der Kategorie: Urheberrecht

Zusätzliches Geld für Kreative von VG Wort und VG Bild

Geld von der VG Wort für Autorinnen

Als Kreative schreiben wir Bücher und Zeitungsartikel, Webtexte und Blogbeiträge, wir schaffen Bilder und Designs und noch mehr. Wenn wir Nutzungsrechte verkaufen, erhalten wir Honorare von unseren Kunden. Parallel werden unsere Werke auch verliehen, kopiert und digital gespeichert – durchaus auch legal. Für diese und einige weitere Nutzungen können wir zusätzliche Tantiemen von den Verwertungsgesellschaften (VG Wort und VG Bild) erhalten, wenn wir unsere Werke dort melden.

Wie läuft das praktisch ab und was sollte man sonst noch wissen? Darum geht es am Dienstag, den 26. Januar 2021 um 19 Uhr in einer Online-Veranstaltung der Webgrrls, die auch für Nichtmitglieder offen ist. Über die VG Bild-Kunst informieren zwei Designerinnen, die VG Wort ist mein Thema. Ich erhalte seit fast 20 Jahren Tantiemen von der VG Wort für Zeitungs- und Fachartikel, Bücher und Webtexte. Seit 2019 bin ich als Journalistin auch Mitglied der VG Wort.

Die Veranstaltung findet in Zoom statt. Den Link findet ihr unten auf dieser Seite der Webgrrls. Nachtrag: Mitglieder können die Aufzeichnung im internen Forum der Webgrrls-Website ansehen.

Martina Gerckes Erfolgsgeschichte ist zuende

Nachdem die Bestseller-Autorin Martina Gercke hier im Blog erwähnt ist, sind einige Ergänzungen fällig: Vor rund zwei Wochen tauchten konkrete Hinweise auf, dass die Autorin etliche Passagen abgeschrieben hatte. Das Branchenmagazin Buchmarkt hat mittlerweile weitere Beispiele veröffentlicht. Eine erste Beschwerde *) hatte es bereits im Juli in einer Amazon-Rezension gegeben: Ist eigentlich niemandem aufgefallen, dass der größte Teil von „Holunderküsschen“ geklaut ist? Sophie Kinsella und Kerstin Gier lassen grüßen.

Mittlerweile sind beide Titel – Holunderküsschen und Champagnerküsschen – nicht mehr lieferbar, weder die Kindle-E-Books auf Amazon noch die gedruckten Holunderküsschen aus dem MVG-Verlag. Da die Autorin anscheinend diverse Passagen aus Büchern übernommen hatte, die in großen Verlagen erschienen sind, beschäftigen sich nun auch die betroffenen Verlagsjuristen mit der Angelegenheit (siehe Buchmarkt-Interview). Im KDP-Forum heißen die beiden Chick-Lit-Titel nun „Kopierküsschen“. Weiterlesen

Copy and Paste: Kopie als Kulturtechnik?

Unter diesem Motto fand gestern abend eine Podiumsdiskussion an der Münchner Uni statt. Es referierten und diskutierten Dirk von Gehlen (Redakteur bei Jetzt.de und Autor von „Mashup. Lob der Kopie“), Adrian Kreye (Feuilletonchef der Süddeutschen) und Prof. Dr. Volker Rieble (Jurist, LMU).

Dirk von Gehlen gebrauchte den Begriff der Kopie anfangs im historischen Sinn, also für die handwerklich erzeugte Kopie, und daran anschließend für Mashups im Internet, bei denen das Material anderer Urheber neu kombiniert wird, um etwas Eigenständiges auszudrücken. Solche Kopien nannte er wegen der kreativen Eigenleistung oder Schöpfungshöhe eine „lobenswerte Kopie“. Die digitale Eins-zu-Eins-Kopie bezeichnete er teilweise als „Klon“. Das Kopieren von Daten für andere, die sie auch gerne nutzen möchten, lobte er dafür, dass dem Geber dabei nichts verloren geht. (Man könnte es auch anders sagen: Gut sein war noch nie so billig wie heute.) An irgendeiner Stelle wurde sein Lob des Teilens mit einem Motiv von „Brot für die Welt“ illustriert, was mir viel zu moralisierend war. Ich war schließlich froh, als der allzu fluffige Vortrag zuende war und sich der berufsbedingt nüchterne Jurist zu Wort meldete, wenn auch mit eher konservativen Positionen.

Volker Rieble verwies kurz darauf, dass die gelobte Schöpfungshöhe juristisch nicht leicht zu definieren ist. Was das Kopieren angeht, so hat er als Dozent den Eindruck, dass viele Jurastudenten nicht mehr selbst schreiben können und ihre Arbeiten eher aus umgeschriebenen Texten anderer Verfasser zusammenstoppeln. Hier warf Adrian Kreye die Frage ein, ob das nicht eher ein Bildungsproblem oder eine Folge des Drucks der Bachelor-Studiengänge sei, worauf Rieble entgegnete, Jura sei nach wie vor kein Bachelor-Fach. Ein wichtiger Punkt für Rieble war, dass eine Publikation eine Beziehung oder eine Kommunikation zwischen Autor und Leser schafft, in die der Kopist mit einem Scheinoriginal unzulässig eingreift. Als Beispiel dienten ihm die Google Books und deren minderwertige Print-Versionen. Er möchte dagegen selbst bestimmen, auf welche Weise und in welchem Umfeld er publiziert, also auch nicht neben unangemessener Werbung, nicht für Scientology und auch nicht für die Zeit, weil das „keine Qualitätszeitung“ sei (gemeint war wohl Zeit Online).

Rieble kritiserte von Gehlen dafür, dass er das Übliche zum Maßstab erhebe, doch so eine „Gefühlsvolksabstimmung“ sei für einen Juristen kein Kriterium. Dirk von Gehlen ärgerte sich andererseits doch darüber, dass manche Menschen im Internet mittels Anonymisierung völlig am Gesetz vorbei gehen, nur weil es technisch möglich ist, und sprach sich für eine Kulturflatrate aus. Dass es noch keine solide Lösung für die digitale Welt gibt, räumte er durchaus ein.

Nachdem Dirk von Gehlen behauptet hatte, große Konzerne wie Amazon seien dafür verantwortlich, dass man E-Books nicht frei kopieren kann, erwähnte ich in der anschließenden Diskussion, dass Digital Rights Management (DRM) bei Amazon optional ist. Sein E-Book sei dennoch mit DRM erschienen, weil das bei Suhrkamp nicht verhandelbar war, so von Gehlen. Er fand diesen Kompromiss nötig, um das Thema in eine breitere Diskussion zu bringen. Eine direkte Folge des Buchs sei seine Berufung in eine Expertenkommission. Daran schloss er die Bemerkung an, Verlage werden in Zukunft vor allem die Aufgabe haben zu entscheiden, wer oder was wichtig ist, was ja eine recht traditionelle Sicht der Dinge ist.

Links:
Amazon.de: Mashup: Lob der Kopie (edition suhrkamp)
Forschungsmafia.de: Volker Rieble: Das Wissenschaftsplagiat (Rezension)
Ulf Froitzheim: Fair-Irrung: Die Kultur-Flatrate