Schrottbücher-Recherchen: SLAPP-Verfahren beim OLG gewonnen. Fazit einer freien Journalistin


Bild: Ausschnitt bzw. Textteil des abgemahnten Facebook-Postings vom 3.1.2022

Im Februar 2024 habe ich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eine SLAPP-Klage gewonnen – ohne Rechtsschutz der Mediengewerkschaft, weil dieser das Wettbewerbsrecht nicht abdeckt. Den Streitwert hatten die Gegner ambitioniert bei 25.000 Euro angesetzt. Mein Risiko betrug über 15.000 Euro, einen Teil davon konnte ich mit meiner Spendenkampagne abdecken. Mit etwas Abstand möchte ich einige Aspekte und Gedanken öffentlich teilen, die nicht nur mit dem Rechtsstreit selbst zu tun haben, sondern auch viel mit Journalismus und freiberuflicher Arbeit.

Die Abmahnung richtete sich gegen einen kaum beachteten Facebook-Beitrag (Ausschnitt siehe oben), den ich noch aus meiner Recherche für Heise Online übrig hatte. Der Heise-Artikel war damals am selben Tag erschienen: Wie Fake-Experten den Ratgebermarkt bei Amazon erobern

Da es im gezeigten Beispiel um Hashimoto-Kochbücher ging und diese Krankheit auch schon Thema in meinen eigenen Büchern war, wurde mein Facebook-Beitrag nach dem Wettbewerbsrecht (UWG) abgemahnt. Dass meine Bücher kein einziges Rezept enthalten, spielte dabei keine Rolle; und das Landgericht Frankfurt erklärte den Beitrag in einem einseitigen Urteil für unzulässig. Das Oberlandesgericht wandte zwar auch das Wettbewerbsrecht an, wertete aber meine Aussagen auf Facebook klar als zulässige Meinungsäußerung.

Zum obigen Bild: Es zeigt den auf Facebook veröffentlichten Text und nur einen Teil des Screenshots. Die Buchcover auf der linken Seite habe ich abgeschnitten, damit das Bild hier im Blog nicht zu breit wird. Heute zeigt Amazon ohnehin andere Suchergebnisse an, und die Herausgeber können jederzeit ihre Kategorien wechseln. Damals hatte ich geprüft, ob meine Aussagen im Facebook-Posting den abgebildeten Titeln gerecht wurden.

Der Text aus dem Screenshot: Ich habe vorhin „Hashimoto Kochbuch“ in die Suche bei Amazon eingegeben. Über 10 Treffer, meist relativ neue Bücher von Unbekannten, die aber eine Flut von 5-Sterne-Bewertungen haben.
Und ratet mal, welches abgebildete Buch gerade Bestseller im Bereich „Toxikologie“ ist …
Zu gewinnen gibt es die Wahrheit über toxisches Marketing. Aber ich will nicht ungerecht sein, vielleicht ist morgen irgendein anderes „Hashimoto Kochbuch“ auf Platz 1 in Architektur oder Geophysik, wer weiß?
#Schrottbuch #Schrottbücher #Ratgeber #Schilddrüse #Hashimoto #Ernährung

Um den Rechtsstreit und die Vorgeschichte (eine Abmahnwelle gegen einen Plusminus-Beitrag, der auf meinen Recherchen beruhte) geht es in der Titelgeschichte „Unter Kontrolle“ des BJV-Reports (Ausgabe 1/2023) zum Thema SLAPPs.

Zum Begriff der „Schrottbücher“ in den Medien

Dieser Begriff und seine Zulässigkeit in einer kritischen Äußerung spielten im Verfahren eine wichtige Rolle. Ich hatte „Schrottbuch“ und „Schrottbücher“ nicht im Text verwendet, aber als Hashtags (#) eingesetzt, um Facebook-Beiträge zum Thema miteinander zu verknüpfen.

Dieses Schlagwort hatte sich zuvor ohne meinen aktiven Einsatz durchgesetzt. In meinen eigenen Beiträgen tauchte der Begriff „Schrottbücher“ zum ersten mal auf, als ihn im Herbst 2020 eine Redakteurin von Ver.di Publik in den Untertitel des Artikels (Billig-Ratgeber von Fake-Experten) einfügte, nachdem sie ihn in einem darin verlinkten Blogartikel eines anderen Autoren entdeckt hatte (sein Blogartikel über Schrottbücher ist mittlerweile offline). Erstmals für eine Masche auf Amazon verwendet wurde der Schrottbuch-Begriff wahrscheinlich von Stern.de im Jahr 2016, damals ging es allerdings um Betrug.

Im Jahr 2021 kontaktierte mich ein journalistischer Kollege, weil er mit mir gemeinsam einen Fernsehbeitrag über die aktuellen Tricks auf Amazon machen wollte. Ihm gefiel der Schrottbücher-Begriff so gut, dass er in das Exposee einging und schließlich in den Titel unseres Beitrags, der in Plusminus im Ersten lief: „Abzocke mit ‚Schrottbüchern‘?“ Der Knalleffekt war einfach stärker als meine Bedenken, ob dieser Ausdruck den Fokus nicht zu sehr auf die Qualität lenken würde. In meinem Nachbericht auf Heise Online (siehe erster Link oben) habe ich den Ausdruck daher weggelassen und mich auf die dahinter stehenden Probleme konzentriert.

Das heißt, ich bin bis zum Oberlandesgericht für einen Begriff eingestanden, den Redaktionen gerne aufgreifen, um das Thema zuzuspitzen und eine Qualitätsdebatte aufzumachen, die aber für mich gar nicht der Kern der Sache war! Mein Eindruck war teils auch, dass manche Redaktionen gerne hören und lesen möchten, dass es gefährlich sei, wenn Laien etwas publizieren, das nicht von einem Verlag herausgegeben wird. Das geht aber am Thema vorbei, denn typisches Selfpublishing durch reale Personen – ob Fachleute oder nicht – ist gar nicht das Problem.

Der Knackpunkt der Schrottbuch-Masche bleibt, dass Amazon erfundene Experten mitsamt gekauften oder KI-generierten Autorenbildern bis heute toleriert und nur sporadisch gegen manipulierte Bewertungen vorgeht. Hinzu kommt, dass manche Herausgeber absichtlich falsche Kategorien auswählen, um in einer kleinen Nische leicht an ein Bestseller-Label zu kommen und womöglich besser in der Amazon-Suche gelistet zu sein – das hatte ich bei Heise Online und in meinem Facebook-Posting (siehe oben) thematisiert. Ohne solche Tricks würden die sogenannten Schrottbücher fast unbemerkt auf den hintersten Rängen liegen und dort niemand stören.

Ein chronologischer Überblick über meine Veröffentlichungen rund um „Schrottbücher“ und einige Reaktionen findet sich in meinem früheren Blogartikel hier auf Ebookautorin.de: Schrottbücher von Fake-Experten auf Amazon.

Interview statt Auftrag – die Freiberuflerin auf dem Glatteis

Nachträglich ist man immer klüger und könnte manches anders machen – so ging es mir in diesem Rechtsstreit natürlich auch. Bei meinem Fazit zum Verfahren möchte ich auf etwas anderes hinaus: Das Wettbewerbsrecht erscheint mir wie ein blinder Fleck der Redaktionen, das gilt auch für erfahrene Wirtschaftsmedien. Zum Teil wird die Autorin oder der Interviewpartner sogar extra angefragt, weil sie oder er sich auf dem betreffenden Themenfeld und im zugehörigen Markt so gut auskennt.

Was Interviews angeht, ist es für Redaktionen ganz normal, die Verantwortung einschließlich der rechtlichen Risiken bei den Interviewten zu belassen. Das ist bei Verbands- und Konzernvertretern völlig angemessen, aber bei Solo-Selbstständigen? Meine Kritik gilt besonders solchen Fällen, in denen Redaktionen eine Journalistin interviewen möchten, weil sie auf diese Weise an Erkenntnisse aus ihrer Recherche herankommen können, ohne ein Honorar bezahlen zu müssen.

Das kann auch mal ganz locker und unkompliziert ablaufen: Dem SWR3-Radio ein telefonisches Interview über Schrottbücher zu geben, war eine interessante Erfahrung und hat auch Spaß gemacht. Ich erklärte das Phänomen anschaulich, ohne konkrete Bücher oder Namen zu nennen, und der zeitliche Aufwand für die drei Minuten Sendezeit war erstaunlich gering. Und Radiojournalistin bin ich ohnehin nicht.

Vorsicht, hier lauert das Wettbewerbsrecht

Ein nie gedrehter Fernsehbeitrag wäre für mich nicht nur aufwändiger geworden, sondern vielleicht auch problematischer: Ein erfahrener Wirtschaftsjournalist wollte vor etwa vier Jahren einen Beitrag produzieren, in dem ich als Protagonistin vor der Kamera hätte zeigen sollen, wie ich an meinem Computer billig gemachte Bücher und faule Tricks bei der Amazon-Vermarktung entdeckt hatte. Angedacht war auch, dass ich öffentlich behaupten sollte, dass sich meine Bücher wegen dieser Konkurrenz nicht mehr verkaufen würden. Das habe ich abgelehnt, weil mir die zugedachte Opferrolle überhaupt nicht behagte. Zudem ist ein Rückgang der Verkaufszahlen von Büchern, die seit einigen Jahren auf dem Markt sind, gar nicht ungewöhnlich. Mit meiner Absage habe ich mir aber auch das wettbewerbsrechtliche Glatteis erspart, das mir damals noch gar nicht bewusst gewesen war.

Für den Plusminus-Beitrag „Abzocke mit ‚Schrottbüchern‘?“ hatten mein Co-Autor und ich ebenfalls einen freiberuflichen Autor angefragt. Ich hatte Jan Höpker schon in meinem Artikel in Ver.di Publik zitiert, in der Sendung gab er am Computer einige Einblicke in die Schrottbuch-Szene. Da er selbst eine thematische Schnittmenge mit vorgestellten Beispielen hatte, wurde er auch zum Ziel der Abmahnwelle, die sich gegen den Fernsehbeitrag richtete. Unsere Gegner unterstellten ihm sogar, uns zu dieser Sendung angestiftet zu haben. Doch das Gericht wollte sich dieser abwegigen Deutung nicht anschließen und auch keine einstweilige Verfügung gegen ihn erlassen. Das zeigt auch, dass eine derartige Konstellation nicht grundsätzlich tabu sein muss, wenn sie sachlich sinnvoll ist.

Es kann aber noch komplizierter werden. In der Karwoche 2022, die am Karfreitag in der per Mail eingetroffenen Abmahnung meines Facebook-Beitrags gipfelte, telefonierte ich mit einem Redakteur einer überregionalen Zeitung. Er war schon zwei Jahre zuvor auf meinen Artikel in Ver.di Publik aufmerksam geworden und hatte mich damals kontaktiert, aber das Thema danach lange liegen lassen. Als er sich wieder meldete, wies ich ihn darauf hin, dass sich in der Szene seitdem vieles geändert hatte. Das wäre eigentlich ein passender Anlass gewesen, mich mit einem Beitrag zum Thema zu beauftragen. Aber ich war so gutmütig, ihm die Veränderungen der Schrottbuch-Branche kurz zu erklären und mich zitieren zu lassen, denn ich hatte ihm einst ein Telefonat zum Thema versprochen.

Zeitung spart sich Recherche – und übernimmt einfach meine

Im Gespräch fragte mich der Redakteur ganz direkt, ob ich ihm einige typische „Schrottbücher“ nennen könne. Ich hatte wenig Lust, ihm die Auswahl der ins Blatt passenden Beispiele abzunehmen und empfahl ihm daher, selbst zu recherchieren: Er könne sich doch auf Kriterien stützen, die ich einige Monate zuvor in meinem Artikel auf Heise Online sehr anschaulich erklärt hatte. Vielleicht war ich auch etwas vorsichtiger, weil zum damaligen Zeitpunkt schon die Abmahnwelle gegen die Plusminus-Sendung lief, an der ich als Co-Autorin beteiligt war. Besonders gestresst war ich aber nicht, denn der Plusminus-Redakteur und der Saarländische Rundfunk standen hinter mir und meinem Kollegen, und der Sender trug alle anfallenden Kosten.

Abspann der Plusminus-Sendung über Schrottbücher

Abspann der Plusminus-Sendung über „Schrottbücher“ (Ausschnitt)

Statt meinen praktischen Tipp umzusetzen, griff der Zeitungsredakteur als Fallbeispiel für seinen Artikel einen erfundenen Experten auf, der bereits im Plusminus-Beitrag vorkam. Der Herausgeber dieses Fake-Experten war wiederum an den Klagen gegen die Sendung beteiligt, hatte aber nicht direkt mit meinem abgemahnten Facebook-Beitrag zu tun.

Mir wurde erst im Jahr darauf klar, dass die Abmahnung und Klage gegen mein Facebook-Posting etwas anderes gewesen sein dürften als eine späte Reaktion auf meine eigenen Äußerungen und Berichte: Die Abmahnung und Klage gegen mein Facebook-Posting waren ein SLAPP-Verfahren, das kurzfristig eine laufende Recherche einer Wirtschaftsredaktion stoppen sollte, welche lediglich auf meine Veröffentlichungen aufgesprungen war, um sich Arbeit zu sparen.

Der Redakteur hatte wohl noch routinemäßig beim betreffenden Schrottbuch-Herausgeber angefragt, worauf die Gegner vermutlich annahmen, dass ich wieder im Boot sein müsse – ich hatte ja schon für mehrere Medien über Schrottbücher recherchiert und mir mit dem Thema einen Namen gemacht. Diesen Zusammenhang zu erkennen, war ein ziemlich kafkaesker Moment für mich.

Als ich die Redaktion damit konfrontierte und um Rechtsschutz anfragte, lehnte das der Verlag ab, der Redakteur meinte lediglich, es tue ihm „menschlich leid“. Wie ich von einem ebenfalls vom Redakteur interviewten Buchautor erfuhr, hatte die Wirtschaftsredaktion während ihrer Recherche ein unfreundliches Anwaltsschreiben erhalten, und zwar von derselben Kanzlei wie ich die Abmahnung. Damit ist ein Zusammenhang mit meinem Verfahren bestätigt.

Wie ging die Wirtschaftsredaktion mit dem erhaltenen Anwaltsschreiben um? Statt es auf ein Verfahren ankommen zu lassen, hat die Zeitung in ihrem Artikel den ohnehin frei erfundenen Finanzexperten durch ein zusätzliches Pseudonym anonymisiert.

Irene Gronegger, freie Journalistin und Autorin

Beitrag verfasst an Karfreitag, den 29. März 2024, ohne Einsatz von KI.

BJV-Link nach dem dortigen Relaunch aktualisiert am 23. Mai 2024.

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