Bild: Ausschnitt bzw. Textteil des abgemahnten Facebook-Postings vom 3.1.2022
Im Februar 2024 habe ich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eine SLAPP-Klage gewonnen – ohne Rechtsschutz der Mediengewerkschaft, weil dieser das Wettbewerbsrecht nicht abdeckt. Den Streitwert hatten die Gegner ambitioniert bei 25.000 Euro angesetzt. Mein Risiko betrug über 15.000 Euro, einen Teil davon konnte ich mit meiner Spendenkampagne abdecken. Mit etwas Abstand möchte ich einige Aspekte und Gedanken öffentlich teilen, die nicht nur mit dem Rechtsstreit selbst zu tun haben, sondern auch viel mit Journalismus und freiberuflicher Arbeit.
Die Abmahnung richtete sich gegen einen kaum beachteten Facebook-Beitrag (Ausschnitt siehe oben), das Beispiel hatte ich noch aus meiner Recherche für Heise Online übrig. Der Heise-Artikel war damals am selben Tag erschienen: Wie Fake-Experten den Ratgebermarkt bei Amazon erobern
Da es im gezeigten Beispiel um Hashimoto-Kochbücher ging und diese Krankheit auch schon Thema in meinen eigenen Büchern war, wurde mein Facebook-Beitrag nach dem Wettbewerbsrecht (UWG) abgemahnt. Dass meine Bücher kein einziges Rezept enthalten, spielte dabei keine Rolle; und das Landgericht Frankfurt erklärte den Beitrag in einem einseitigen Urteil für unzulässig. Das Oberlandesgericht wandte zwar auch das Wettbewerbsrecht an, wertete aber meine Aussagen auf Facebook klar als zulässige Meinungsäußerung.